Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat dazu für die Gastronomie eine Praxishilfe bereitgestellt.
Ein Hochfahren betrieblicher Tätigkeiten kann aus Sicht der BGN nicht ohne ein (über das bisherige und vorherige Maß hinausgehendes) Hochfahren des Infektionsschutzes am Arbeitsplatz erfolgen. Ergänzend zu den Vorschlägen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands für ein verantwortungsvolles Wiederhochfahren in Zeiten der Corona-Pandemie hat die Berufsgenossenschaft entsprechende Kriterien zusammengestellt, die eingehalten werden müssen, sobald Lockerungen in Kraft treten.
Entstanden ist eine wissenschaftlich fundierte, aber zugleich auch eine praxisnahe, verständliche und umsetzbare Handreichung. Die „BGN-Handlungshilfe für die Gastronomie“ steht auf der Corona-Website der BGN (www.bgn.de/corona) zum Download bereit. Außerdem bietet diese Website, die regelmäßig aktualisiert wird, zahlreiche Informationen, Handlungshilfen, Fragen und Antworten sowie Plakate und Flyer.