Pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr startete am 1. August das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Damit will die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen fördern, die trotz der Corona-Pandemie weiterhin eine Berufsausbildung anbieten. Bis zu 3.000 Euro können sich Ausbildungsbetriebe dadurch sichern.

Gefördert werden kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen – wie etwa im Gastgewerbe – anbieten. Die Ausbildungsprämie kann ab sofort bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragt werden:

Folgende Prämien stehen zur Verfügung (sie sind allerding nicht kombinierbar):

  1. Ausbildungsprämie (Ausbildungsplätze erhalten)
  2. Ausbildungsprämie plus (zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen)
  3. Zuschuss zur Ausbildungsvergütung (Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden)
  4. Übernahmeprämie (Übernahme bei Insolvenzen fördern)

Sehr lukrativ ist Punkt 2: Wer sein Ausbildungsniveau erhöht, also mehr als in den drei vergangenen Jahren ausbildet, erhält eine „Ausbildungsprämie plus“ für jedes zusätzliche begonnene Berufsausbildungsverhältnis in Höhe von 3.000 Euro.

Ebenfalls 3.000 Euro gibt’s bei der „Insolvenz-Übernahmeprämie“ (Punkt 4). Diese Prämie erhält ein Betrieb, der Auszubildende eines Corona-bedingt insolventen anderen Betriebes übernimmt.

Gefördert werden können Ausbildungen, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 15. Februar 2021 beginnen. Ob der Ausbildungsvertrag vor oder nach dem 1. August 2020 abgeschlossen wurde oder wird, spielt keine Rolle. Die Auszahlung der Prämien erfolgt nach Ende der Probezeit und muss spätestens drei Monate danach beantragt sein.

Die Betroffenheit von der Corona-Krise im Sinne der Förderrichtlinie liegt vor, wenn der Betrieb im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder sein Umsatz im April und Mai um mindestens 60 % gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist. Das dürfte in fast allen gastgewerblichen Betrieben der Fall sein.

Die Bescheinigung der IHK für die Anzahl der Auszubildenden können ab sofort beantragt werden – als Nachweis, dass das Ausbildungsniveau im Vergleich zum Durchschnitt der drei vergangenen Jahre gehalten oder erhöht worden ist.

Weitere Infos und die jeweiligen Antragsformulare gibt’s auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern