Drei Monate vor der Bundestagswahl hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) mit seinem „Wahlcheck“ die politische Agenda der Branche veröffentlicht. Gastronomie und Hotellerie rücken flexibles Arbeitszeitgesetz und gleiche Steuern für Essen in den Fokus ihrer politischen Forderungen.
Gastronomie und Hotellerie gehören mit 221.000 Betrieben, 2,1 Millionen Beschäftigten, 54.000 Azubis und einem Jahresnettoumsatz von knapp 81 Milliarden Euro zu Deutschlands größten und gesellschaftlich wichtigsten Wirtschaftszweigen.
Der Wahlcheck gliedert sich in acht Themenfelder. „Wir machen uns stark für eine Politik, die unsere Unternehmer beflügelt und nicht fesselt. Gute Rahmenbedingungen sind Voraussetzung dafür, dass der Deutschlandtourismus weiter auf Erfolgskurs bleibt“, so DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. Im Fokus stehen die Forderungen nach ausnahmslos gleichen Steuern für Essen unabhängig von der Art der Zubereitung und vom Ort des Verzehrs sowie nach einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.
Konkret kämpft der DEHOGA für eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. So können Arbeitszeiten individueller und flexibler auf die Woche verteilt werden, ohne jedoch die Gesamtarbeitszeit zu verlängern. „Gerade im Veranstaltungsgeschäft ist mehr Flexibilität dringend notwendig. Beispiele gibt es genug: Wenn eine Hochzeit länger dauert, sich der Reisebus verspätet oder das Sommerwetter zum Verweilen im Biergarten einlädt – dann können die Betriebe einer Dienstleistungsbranche nicht einfach aufhören zu kochen und zu bedienen“, erklärt Zöllick.
Der DEHOGA hat mit Blick auf die Bundestagswahl bereits im März 2017 eine bundesweite Kampagne „Höchste Zeit für Wochenarbeitszeit“ gestartet.
Das zweite große Branchenanliegen lautet: gleiche Steuern für Essen! 19 Prozent Mehrwertsteuer für die Restaurants sind ein knallharter Wettbewerbsnachteil für das Gastgewerbe. Insbesondere gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, der sein Sortiment verzehrfertiger Essensangebote signifikant ausgeweitet hat und weiterhin ausbaut, aber nur 7 Prozent Mehrwertsteuer abführen muss.
In 17 EU-Staaten wird zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant steuerlich kein Unterschied gemacht. „Genau so zeigt sich Wertschätzung für die regionale Küche, die frische Zubereitung und die öffentlichen Wohnzimmer der Gesellschaft“, erklärt der DEHOGA-Präsident. „Gleiche Steuern für Essen sind für unsere Branche eine Frage der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung unserer Familienbetriebe und Restaurants.“
Weitere Infos: www.dehoga-bundesverband.de/wahl-2017
Foto: DEHOGA
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.