Wenn es um die Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht, stehen Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Gäste an erster Stelle. Damit Betriebe ihre Maßnahmen an die aktuelle Situation anpassen können, hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) neue kostenlose Praxishilfen online gestellt.

Zur Konkretisierung des bundesweit geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards bietet die BGN für das Gastgewerbe (aber auch für Schausteller- und Zirkusbetriebe, die Fleisch-, Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie) verständliche und gut umsetzbare Praxishilfen als „Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“. Diese Ergänzungen müssen eingehalten werden, sobald Lockerungen in Kraft treten.

Grundsätzlich gilt laut BGN: „Auf die Bedeutung der Hygienemaßnahmen und auf deren konsequente Umsetzung zur Unterbrechung von Infektionsketten kann nicht deutlich genug hingewiesen werden. Die Maßnahmen schützen Beschäftigte und Gäste gleichermaßen.“

Die Broschüren stehen auf der BGN-Corona-Website zum Herunterladen bereit unter: www.bgn.de/corona

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes und weiterer verwandter Branchen. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,9 Millionen Menschen in über 390.000 Betrieben.

Weitere Infos: www.bgn.de