Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kämpft für die Aufnahme der traditionellen bayerischen Biergärten in das Verzeichnis „immaterielles Kulturerbe“ der UNESCO. Diese Initiative könnte das Image des gesamten deutschen Gastgewerbes verbessern. Deshalb mitmachen und die Aktion unterstützen!

Sie prägen die gelebte bayerische Kultur wie kaum ein anderer Brauch: Die traditionellen Biergärten sind aus Bayern, den übrigen Bundesländern und vielen Ländern in der ganzen Welt nicht mehr wegzudenken. Über 200 Jahre alt ist die Geschichte dieses bayerischen  Brauchtums bereits. Jetzt will der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) die traditionellen Biergärten als immaterielles UNESCO Kulturerbe schützen lassen.

Ein wichtiges Merkmal der Biergärten ist noch heute die Besonderheit, auch die eigene Brotzeit dorthin mitbringen zu dürfen. Ein Relikt aus den Anfängen der damaligen „Bierkeller“. „Ursprünglich wurden Keller zur Gärung und Lagerung des Sommerbiers genutzt“, heißt es beim VEBWK, „zur weiteren Kühlung wurden über den Bierkellern schattenspende Bäume gepflanzt. Nach 1812 wurde den Brauereien dort der direkte Lagerabverkauf gestattet. Da sich diese neuen Biergärten innerhalb kürzester Zeit größter Beliebtheit erfreuten, fürchteten bayerische Gastronomen herbe Verlusteinbußen. König Ludwig I. löste dieses Problem, indem den Biergärten zwar weiterhin der Ausschank von Bier, aber nicht die Bewirtung mit Speisen erlaubt wurde. Somit entwickelte sich schnell der Brauch, eigene Brotzeit in die Biergärten mitzunehmen. Eine Regelung, die oftmals bis heute von Familien und Ausflüglern genutzt wird und auch Geringverdienern einen entspannten Nachmittag im örtlichen Biergarten ermöglicht.“

Offiziell gilt die bayerische Landeshauptstadt München als die Wiege der traditionellen Biergärten. Tatsächlich entstanden sie aber wohl zeitgleich in unterschiedlichen Regionen Bayerns und entwickelten dabei auch eigene Besonderheiten – beispielsweise das ausgeschenkte Bier betreffend.

Um die bayerischen Biergärten als Brauchtum und gelebte Kultur zu würdigen, möchte der VEBWK die traditionelle Biergartenkultur nun als immaterielles UNESCO Kulturerbe schützen lassen. Wer diesem Antrag zustimmt, kann sich auf der Website www.vebwk.com in die Unterstützerliste eintragen.

Der Appell des Vereins lautet: „Wir brauchen Eure Unterstützung, um ein Stück bayerische Kultur, das mittlerweile in die verschiedensten Länder der Welt getragen wurde, entsprechend zu würdigen und zu schützen. Wir danken allen Unterstützern für Ihre Unterschrift!“