Die deutsche Weinkultur soll in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen werden. Wer diese Idee unterstützen möchte, kann den Antrag bis 30. September auf der Website des Deutschen Weininstituts unterzeichnen.
Mit der Aufnahme in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO soll die Weinkultur stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt und die Leistungen all jener Menschen gewürdigt werden, die sie hierzulande in all ihren Facetten gestalten, pflegen und weiterentwickeln.
Jeder, der aktiv zur Pflege der deutschen Weinkultur beiträgt und den Antrag unterstützt, kann seine Stimme dafür abgeben. Zum Personenkreis, die an der Abstimmung teilnehmen können, gehören Mitwirkende in der Weinproduktion oder im Weinvertrieb, Weingästeführer, Weinhoheiten, Dozenten oder Mitglieder in einem Weinbauverband, einer Weinbruderschaft und in sonstigen weinkulturellen Institutionen. Darüber hinaus sind auch weinaffine Gastronomen und Journalisten zur Teilnahme aufgerufen.
Für die Weinkultur abstimmen kann man über den folgenden Link bis zum 30. September:
www.deutscheweine.de/aktuelles/abstimmung-weinkultur
Zur Begründung des Antrages heißt es: „Deutschland blickt auf eine über 2.000 Jahre alte Geschichte des Weinanbaus zurück und damit auf eine Weinkultur, die zwar ähnlich alt ist wie die anderer Länder Europas, aber doch eine ganz eigene Prägung hat. Sie ist Teil der deutschen Kultur und sie ist vor allem gelebte Gegenwart, nicht museal.
Die deutsche Weinkultur ist in all diesen Facetten einzigartig und schützenswert. Damit dies stärker in das Bewusstsein aller Menschen rückt und die Leistungen der deutschen Erzeuger für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Weinkultur anerkannt werden, soll die deutsche Weinkultur in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn möglichst viele, die Träger der Weinkultur sind, dies unterstützen.“
Die Unterstützerliste der Weinkulturschaffenden ist ein wesentlicher Bestandteil des Antrags bei der Deutschen UNESCO Kommission.