Am 1. Dezember, startet der Wettbewerb „100 beste Heimatwirtschaften“! Hinter der Aktion stehen der BHG Dehoga Bayern und das bayerische Heimatministerium. Bis zum 28. Februar können sich ländliche Gaststätten und Wirtshäuser in Bayern um den Preis bewerben!
„Unsere typisch bayerischen Wirtshäuser und Gaststätten sind ein lebendiges Symbol bayerischer Lebensart. Heimatwirtschaften prägen mit ihrer Geschichte, Tradition und sozialen Bedeutung den ländlichen Raum in Bayern“, sagte Finanz- und Heimatminister Markus Söder zum Start der Suche nach den „100 besten Heimatwirtschaften“ in Bayern. „Diese Gaststätten sind ein zentraler Bestandteil unseres Heimatgefühls und tragen in besonderer Weise zum Erhalt der Dorfgemeinschaft und der Weitergabe von Brauchtum und Tradition bei.“
Die 100 besten Heimatwirtschaften in Bayern werden im Mai 2018 im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung mit einem Preisgeld von 1.000 Euro, dem Gütezeichen „100 beste Heimatwirtschaften“ sowie mit einer Urkunde ausgezeichnet. Außerdem werden alle Preisträger auf der Homepage des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (www.heimat.bayern) sowie des BHG Dehoga Bayern (www.dehoga-bayern.de) veröffentlicht.
Bewerben können sich alle Heimatwirtschaften in einer bayerischen Gemeinde im ländlichen Raum mit regelmäßigen Öffnungszeiten. Über die Prämierung entscheidet eine Jury, die sich aus Heimatminister Söder, der BHG-Präsidentin Angela Inselkammer und der Vorsitzenden des BHG Fachbereichs Gastronomie, Monika Poschenrieder, zusammensetzt.
Bewerbungen können bis 28. Februar 2018 eingereicht werden. Informationen über die Teilnahmebedingungen und die zur Bewerbung erforderlichen Unterlagen stehen ab morgen im Internet bereit unter: www.heimat.bayern/heimatwirtschaften/
So erfreulich es ist, dass das vielerorts vom Aussterben bedrohte bayerische Dorfwirtshaus durch diesen Wettbewerb Schützenhilfe und eine Aufwertung erfährt: Noch besser wäre es allerdings, wenn die bayerische Staatsregierung endlich gegen die Festeflut auf dem Land vorgehen und bei der Ausrichtung von Festen für Waffengleichheit zwischen konzessionierten Gastronomen und privaten Veranstaltern sorgen würde.