Der Frühling steht in den Startlöchern und damit beginnt auch die Gastronomie auf Festplätzen. Aber wie sieht es bei einem Unfall während des Auf- oder Abbaus aus? Sind Ersthelfer benannt und entsprechend ausgebildet?
Während der Veranstaltungen leisten im Ernstfall Feuerwehr und Rettungsdienste erste Hilfe. Doch bei einem Unglück während des Auf- oder Abbaus müssen Gastronomen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes die Notfallmaßnahmen selbst durchführen können. Deshalb sollten unbedingt Ersthelfer benannt und entsprechend ausgebildet werden.
Die Kosten für Erste Hilfe-Kurse und für die alle 2 Jahre erforderliche Auffrischung trägt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) für ihre Mitgliedsbetriebe.
Grundsätzlich sollten natürlich nicht nur die Ersthelfer sondern alle Mitarbeiter wissen, wo die Verbandskästen sind und diese sollten immer ausreichend gefüllt sein. „Auch in anderen Bereichen kann jeder seinen Beitrag leisten“, heißt es bei der BGN. „Ein ganz wichtiger Punkt: Flucht- und Rettungswege müssen frei sein – immer.“ Bei Festivals ist das in der heißen Phase von Auf- oder Abbau vielleicht nicht ganz einfach, aber wer Verkehrswege blockiert, handelt verantwortungslos. Und im Ernstfall kann es ein Leben kosten.
Die Kosten für Erste Hilfe-Kurse und für die alle 2 Jahre erforderliche Auffrischung trägt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) für ihre Mitgliedsbetriebe.
Grundsätzlich sollten natürlich nicht nur die Ersthelfer sondern alle Mitarbeiter wissen, wo die Verbandskästen sind und diese sollten immer ausreichend gefüllt sein. „Auch in anderen Bereichen kann jeder seinen Beitrag leisten“, heißt es bei der BGN. „Ein ganz wichtiger Punkt: Flucht- und Rettungswege müssen frei sein – immer.“ Bei Festivals ist das in der heißen Phase von Auf- oder Abbau vielleicht nicht ganz einfach, aber wer Verkehrswege blockiert, handelt verantwortungslos. Und im Ernstfall kann es ein Leben kosten.
Weiterführende Informationen:
BGN-Arbeitssicherheits-Informationen ASi 0.80 „Ein Unfall ist geschehen – Was tun?“ und ASi 0.90 „Erste Hilfe im Betrieb“.
Foto: macor /123rf.de
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